Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Eva Düthorn Gesundheitsberatung,
Hauptstraße 1, 91413 Neustadt
gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).
§ 1 Anwendungsbereich, Geltung
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Eva Düthorn Gesundheitsberatung, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Eva Düthorn Gesundheitsberatung, mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Eva Düthorn Gesundheitsberatung, ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Eva Düthorn Gesundheitsberatung, auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§ 2 Leistungen der Eva Düthorn Gesundheitsberatung / Mitwirkung des Kunden
(1) Eva Düthorn Gesundheitsberatung erbringt für Privatpersonen individuelle Coaching- und Beratungsdienstleistungen im Bereich der Gesunderhaltung.
(2) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet die Eva Düthorn Gesundheitsberatung dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.
(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und
fristgemäß auf erstes Anfordern von Eva Düthorn Gesundheitsberatung zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch die Eva Düthorn Gesundheitsberatung, bleibt der Vergütungsanspruch der Eva Düthorn Gesundheitsberatung unberührt.
(4) Gegebenenfalls durch verzögerte oder nicht erbrachte Mitwirkungshandlungen
verursachten Mehraufwand hat der Kunde zu tragen.
(5) Wir weisen darauf hin, dass Anbieter wie Facebook und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist die Eva Düthorn Gesundheitsberatung nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch der Eva Düthorn Gesundheitsberatung bleibt in diesen Fällen unberührt. Wir weisen auch ausdrücklich darauf hin, dass Algorithmen von Werbeanbietern wie Facebook, Instagram und Google geheim sind und der permanenten Weiterentwicklung/Änderung unterliegen.
(6) In Bezug auf die von Eva Düthorn Gesundheitsberatung zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht die Eva Düthorn Gesundheitsberatung in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(7) Die Eva Düthorn Gesundheitsberatung ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen Eva Düthorn Gesundheitsberatung und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von Eva Düthorn Gesundheitsberatung angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung der Leistungen der Eva Düthorn Gesundheitsberatung erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste der Eva Düthorn Gesundheitsberatung ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot der Eva Düthorn Gesundheitsberatung ist anders lautend. Eine von der Eva Düthorn Gesundheitsberatung erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde der Eva Düthorn Gesundheitsberatung nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür ist das im Anhang zu diesen AGB befindliche Muster zu benutzen.
(4) Die Eva Düthorn Gesundheitsberatung stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an die Eva Düthorn Gesundheitsberatung zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 5 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag hat die die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung (auch höherer Dienste) ist ausgeschlossen.
(2) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
§ 6 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch die Eva Düthorn Gesundheitsberatung beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei der Eva Düthorn Gesundheitsberatung eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei der Eva Düthorn Gesundheitsberatung vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält die Eva Düthorn Gesundheitsberatung sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen
gegenüber der Eva Düthorn Gesundheitsberatung in Verzug, ist die Eva Düthorn Gesundheitsberatung berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. die Eva Düthorn Gesundheitsberatung wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
§ 7 Erfüllung
(1) Die Eva Düthorn Gesundheitsberatung wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Die Eva Düthorn Gesundheitsberatung ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass die Eva Düthorn Gesundheitsberatung bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird die Eva Düthorn Gesundheitsberatung innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist die Eva Düthorn Gesundheitsberatung gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch Eva Düthorn Gesundheitsberatung unberührt.
§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme
(1) Die Eva Düthorn Gesundheitsberatung und der Kunde geben Bewertungen (Sterne, Kommentare) übereinander innerhalb sozialer Medien (z.B. Google My Business) im gegenseitigen Einvernehmen ab. Auf erstes Anfordern entfernen die Parteien abgegebene Bewertungen und Kommentare übereinander dauerhaft. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags zwischen der Eva Düthorn Gesundheitsberatung und dem Kunden.
(2) Sofern der Kunde an Communities und Gruppen von der Eva Düthorn Gesundheitsberatung (z.B. auf Facebook) teilnimmt, ist er verpflichtet, dort die Interessen der Eva Düthorn Gesundheitsberatung zu wahren. Die Eva Düthorn Gesundheitsberatung ist berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen der Eva Düthorn Gesundheitsberatung innerhalb der Gruppe / Community verletzen oder beeinträchtigen.
§ 9 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass die Eva Düthorn Gesundheitsberatung überlassenen Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt der Eva Düthorn Gesundheitsberatung insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die der Eva Düthorn Gesundheitsberatung erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse.
Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, von der Eva Düthorn Gesundheitsberatung für den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT- Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Eva Düthorn Gesundheitsberatung nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht
vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an die Eva Düthorn Gesundheitsberatung über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene
Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
§ 11 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von der Eva Düthorn Gesundheitsberatung anderweitig eingeräumt.
§ 12 Haftung
(1) Die Eva Düthorn Gesundheitsberatung haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Eva Düthorn Gesundheitsberatung nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet die Eva Düthorn Gesundheitsberatung nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung Eva Düthorn Gesundheitsberatung maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von der Eva Düthorn Gesundheitsberatung. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz der Eva Düthorn Gesundheitsberatung (derzeit Erlangen)
AGB Stand: 28.09.2022 © Vervielfältigung verboten